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Besoldungstabellen

Bund

Das Bundeskabinett hat am 28.05.2014 den Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung beschlossen.

Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden im März 2014 sowie im März 2015 linear angehoben. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 84,11 Euro
zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent

Die Überleitungstabelle entfällt ab August 2013 , da die Überleitung nach DNeuG ist zum 01.07.2013 abgeschlossen ist.

Bund 01. März 2015
Bund 01. März 2014

Baden-Württemberg

Der Tarifabschluss TV-L 2013/2014 wird in Baden-Württemberg zeitverzögert auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen. Die Verzögerung beträgt für die Besoldungsgruppen bis einschliesslich A 9 sechs Monate, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 neun Monate und für die restlichen Besoldungsgruppen ab A 12 zwölf Monate.

Baden-Württemberg 01. Juli/Oktober 2014 / 01. Januar 2015
Baden-Württemberg 01. Juli/Oktober 2013 / 01. Januar 2014

Bayern

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Freistaats Bayern wurden ab 1. Januar 2014 nach dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2014/2015 erhöht.

Bayern 01. Januar 2014

Berlin

Besoldungstabelle 2014 für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin.

Berlin 01. August 2014

Brandenburg

Folgende Änderungen ergeben sich für die Besoldung der Beamten des Landes Brandenburg ab 01. Januar 2015:
Wegfall der Erhöhungsbeträge im Familienzuschlag bis A 5, Wegfall des Ehegattenzuschlags, Erhöhung des Kinderzuschlags

Brandenburg 01. Januar 2015

Bremen

Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Bremen, der Beamtinnen und Beamten der Stadtgemeinde Bremen, der Stadtgemeinde Bremerhaven und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Bremen 01. Juli 2014

Hamburg

Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG): Zum 1. Januar 2014 werden die Bezüge für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter um 2,95 Prozent erhöht.

Hamburg 01. Januar 2014

Hessen

Durch das Gesetz zur Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2013/2014 (Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 - HBVAnpG 2013/2014) vom 20. November 2013 wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter zum 1. April 2014 angehoben.

Hessen 01. April 2014

Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern beschliesst das Besoldungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2013 bis 2015. Demnach ist zum 01.07.2013 eine Besoldungserhöhung um 2% zuzüglich 25 € vorgesehen sowie zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015 um jeweils weitere 2%. Dabei ist der Abzug von jeweils 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt. )

Mecklenburg-Vorpommern 01. Januar 2015

Niedersachsen

Mit Wirkung vom 01.06.2014 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,95 % erhöht.

Niedersachsen 01. Juni 2014

Nordrhein-Westfalen

Gemäss § 4 des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 486) werden hiermit die nach § 2 und 3 des vorstehend genannten Gesetzes erhöhten Dienst- und Versorgungsbezüge bekannt gegeben.

NRW Besoldungstabellen 01. Januar 2014

Rheinland-Pfalz

Gesamtübersicht der Grundgehälter gültig ab 01.07.2015

Rheinland-Pfalz 01. Juli 2015
Rheinland-Pfalz 01. Januar 2015

Saarland

Gesamtübersicht der Grundgehälter gültig ab 01. 05./07./09. 2014

Saarland 01. Mai/Juli/September 2014

Sachsen

Nach § 19 Abs. 1 Sächsisches Besoldungsgesetz in der Fassung des Artikels 27 Nr. 5 des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (SächsDNeuG) erhöhen sich ab dem 1. April 2014 um 2,95 Prozent:

1.die Grundgehaltssätze,
2.der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5,
3.die Amtszulagen,
4.die Anwärtergrundbeträge,
5.die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit diese nach § 13 SächsBesG an den allgemeinen linearen Besoldungsanpassungen teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist.

Sachsen 01. April 2014

Sachsen-Anhalt

Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 (Entwurf) +2,95% gültig ab 07.10.2014

Sachsen-Anhalt 01. Juli 2014 (Entwurf)

Schleswig-Holstein

Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014
Der Landtag hat am 21. Juni 2013 das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein sowie Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 bis 2014 - BVAnpG 2013- 2014) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/914) verabschiedet.

Schleswig-Holstein 01. Oktober 2014

Thüringen

Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014
§ 1 Erhöhung von Dienst- und Anwärterbezügen
(1) Die im Thüringer Besoldungsgesetz in Anlage 5 Nr. 1 bis 4 und in Anlage 9 ausgewiesenen Beträge der Grundgehaltssätze werden ab dem 1. Oktober 2013 um 2,45 v.H. erhöht. Die sich aus Satz 1 ergebenden Grundgehaltssätze werden ab dem 1. August 2014 um 2,75 v.H. erhöht.

Thüringen 01. August 2014

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